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Reitabzeichen Klasse IV

Zugelassen zum Erwerb des deutschen Reitabzeichens der Klasse 4 sind grundsätzlich nur Bewerber, die mindestens 3 Monate im Besitz des deutschen Reitabzeichens der Klasse 5 sind.

Anforderungen:

Teilprüfung Dressur: Dressurreiterprüfung Kl. A. gem. Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird.

Teilprüfung Springen: Stilspringprüfung Kl. A* mit Standardanforderungen.

Teilprüfung Theorie: Anforderungen der Kl. A, Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre sowie des Leistungsprüfungswesens, Pferdehaltung, Veterinärkunde und der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes.

Zum bestehen der Prüfung ist in jeder Teilprüfung eine Mindestwertnote von 5.0 nötig.
Ab 2022 nur noch Kurse zum RA 4 mit eigenem Pferd möglich

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