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Kleines Reitabzeichen (DRA V)

Das Reitabzeichen Kl.5 hat die Aufgabe, praktische und theoretische Kenntnisse und Fertigkeiten im Reitsport zu vermitteln und zu überprüfen, eine sinnvolle, an den Richtlinien für Reiten und Fahren orientierte Ausbildung zu fördern und einen Leistungsanreiz zu schaffen und den jeweiligen Leistungsstand zu überprüfen.

Der Bewerber muss im Besitz Pferdeführerschein Umgang sein bzw. diese Prüfung mit der zum Reitabzeichen der Klasse V kombinieren.

Anforderungen :

Teilprüfung Dressur: Einzel- und/oder Abteilungsreiten nach Weisung der Richter in Anlehnung an die Klasse E

Teilprüfung Springen: Stilspringprüfung der Kl. E

Teilprüfung Theorie: Anforderungen entsprechend der Kl. E, Grundkenntnisse der Reitlehre, Kenntnisse der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und des reiterlichen Verhaltens auf der Straße und in Feld und Wald

Zum Erwerb des Reitabzeichens der Kl. IV ist in jeder Teilprüfung die Mindestwertnote von 5.0 erforderlich.

Die zusätzliche Absolvierung einer Teilprüfung Geländerreiten ist möglich (in Anlehnung an einen Geländerreiterwettbewerb) – hier wird das DRA IV mit Sonderauszeichnung vergeben. Diese Teilprüfung kann nach den anderen Teilprüfungen auch zeitlich unabhängig erfolgen.

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